Pflege durch Angehörige
Wer sich dazu entschieden hat, einen nahestehenden Menschen zu Hause zu pflegen, dem bietet die Pflegeversicherung verschiedene Leistungen zur Hilfe. Die Pflegeversicherung übernimmt zum Beispiel die Kosten von verschiedenen Pflegehilfsmitteln. Darunter fallen Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind. Diese Pflegehilfsmittel sollen dazu beitragen dem Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen und die Pflege zu erleichtern.
Pflegende Angehörige – Wer zählt dazu?
Zu den pflegenden Angehörigen zählen sowohl Personen aus dem Familienkreis als auch Freunde, Nachbarn, Personen aus dem Bekanntenkreis aber auch Privatpersonen, welche die Pflege durchführen. Voraussetzung ist, dass diese Person den Pflegebedürftigen regelmäßig im häuslichen Umfeld versorgen und pflegen und Ihn bei seinem Alltag unterstützen.
Welche Aufgaben fallen bei der häuslichen Pflege an?
Bei der häuslichen Pflege durch Angehörige geht es in erster Linie darum, die pflegebedürftige Person regelmäßig in Ihrem Alltag zu unterstützen, zum Beispiel beim Anziehen, Einkaufen oder der Körperpflege. Darüber hinaus ergeben sich noch weitere Aufgaben, wie zum Beispiel die Verwaltung rechtlicher und finanzieller Belange, aber auch soziale Aufgaben, die sich aus der Pflegetätigkeit ergeben. Eine wichtige Rolle von pflegenden Angehörigen ist der soziale Kontakt mit der pflegebedürftigen Person. Dies stellt meist die bedeutendste Rolle dar.
Dabei ist zu beachten, dass sich eine Pflegebedürftigkeit meist mit der Zeit entwickelt. Zu Anfang benötigen die meisten pflegebedürftigen Personen lediglich praktische Unterstützung im Alltag, beim Einkaufen, Aufräumen oder bei Behördengängen. Im Laufe der Zeit kann sich die Pflegebedürftigkeit dann auch auf Tätigkeiten, wie Essen kochen, Einnahme der Mahlzeiten, Waschen, Anziehen, Gang auf die Toilette oder auf die Einnahme von Medikamenten ausweiten.
Es ist wichtig, sich im Vorfeld genau über die staatliche Unterstützung für pflegenden Angehörige zu informieren. Die notwendigen Informationen zu den staatlichen Leistungen sind im Pflegestärkungsgesetz zu finden.
Pflege durch Angehörige nach dem Pflegestärkungsgesetz
Im Pflegestärkungsgesetz sind alle Belange geregelt die die Pflege umfassen. So auch unter anderem die finanziellen Zuschüsse für die Pflege durch Angehörige. Aber auch Themen wie notwendige Umbaumaßnahmen um ein barrierefreies Wohnen zu ermöglichen sind hier geregelt. Kommt es also zu einem Pflegefall in Ihrem Umfeld bzw. Ihrer Familie und wollen Sie die häusliche Pflege übernehmen, sollten Sie sich im Pflegestärkungsgesetz über die möglichen Zuschüsse informieren.
Unterstützung bei der Pflege - Kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 € monatlich erhalten
Pflegehilfsmittel sind Geräte bzw. Sachmittel die zur Erleichterung in der häuslichen Pflege verwendet werden und die Lebensführung pflegebedürftiger Menschen verbessern sowie zur Linderung der Beschwerden beitragen sollen. Für die pflegenden Angehörigen sind diese Pflegehilfsmittel eine mögliche Unterstützung, um die zu pflegende Person optimal zu versorgen.
Im Sozialgesetzbuch ist die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln geregelt. Nach Sozialgesetzbuch elftes Buch (§ 78 Abs. 1 in Verbindung mit § 40 Abs. 2 SGB XI) haben Pflegebedürftige - laut Pflegestärkungsgesetz - Anspruch auf die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln im Rahmen der Pflegeversicherung, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern übernommen werden.
Die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel greift bereits ab dem Pflegegrad 1, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben einen anerkannten Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5
- Sie leben zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung für betreutes Wohnen
- Sie werden von einem Angehörigen, einem Freund oder einer Privatperson zu Hause gepflegt
Was gehört zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln?
Sind die Voraussetzungen erfüllt übernimmt die Pflegekasse unter anderem die Kosten von bis zu 480 € jährlich bzw. bis zu 40 € monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel für ambulant gepflegte Pflegebedürftige. Zu diesen zählen:
- Händedesinfektion
- Flächendesinfektionsmittel
- Einmalhandschuhen
- Fingerlinge
- Einweg Bettschutzeinlagen
- Einweg Schutzschürzen
- Einmallätzchen
- Mundschutz / FFP2 Masken
Das Tragen von Einmalhandschuhen während der Pflegetätigkeit schützt den Pfleger und die pflegebedürftige Person vor Infektionen. Somit sind die Einmalhandschuhe ein unverzichtbares Hilfsmittel in der Pflege.
Wenn zum Beispiel Cremes oder Salben auf kleinere Stellen aufgetragen werden müssen, ist in der Regel kein kompletter Handschuh notwendig. Hierfür eignen sich ideal Fingerlinge. Diese sind leichter anzuziehen als ein kompletter Handschuh und ermöglichen eine schnelle Anwendung. Weitere Anwendungsgebiete sind zum Beispiel die Untersuchung der Mundhöhle oder die Unterstützung bei Schluckstörungen.
Darüber hinaus sollten vor jeder Pflegetätigkeit die Hände gründlich mit Händedesinfektion desinfiziert werden um sich vor Bakterien, Hefepilze und bestimmte Viren zu schützen und so sich und die pflegebedürftige Person vor einer Übertragung von Krankheitserregern zu schützen. Zudem sollten in der häuslichen Pflege alle Flächen, die ein potenzielles Infektionsrisiko darstellen, gründlich gereinigt werden. Hierzu sollte ein geeignetes Flächendesinfektionsmittel genutzt werden, welches wirksam gegen Bakterien, Pilze und bestimmte Viren ist.
Zu den Pflegehilfsmitteln zum Schutz vor Infektionen zählt auch der Mundschutz. Er wird in der häuslichen Pflege eingesetzt, um eine Übertragung von Krankheitserregern durch Tröpfcheninfektion bzw. durch Sekrettröpfchen mit der Atmung zu verhindern und schützen die pflegebedürftige Person oder auch die pflegenden Angehörigen vor einer Ansteckungen.
Die saugenden Bettschutzeinlagen eignen sich für Pflegebedürftige, die an Inkontinenz leiden. Die Bettschutzeinlagen werden auf die Matratze gelegt oder über die Matratze gespannt. Die hohe Saugfähigkeit der Bettschutzeinlage verhindert, dass sich die Flüssigkeiten weiter ausbreiten und schützt die Matratze zuverlässig. Dadurch können bei einer bettlägerigen Person Hautentzündungen verhindert werden.
Um die Kleidung des pflegenden Angehörigen vor Verschmutzung oder Nässe sowie den Körper während der Pflegetätigkeit vor Flüssigkeiten zu schützen, können die Pflegepersonen Schutzschürzen tragen. Sie bieten einen schnellen hygienischen Schutz.
Einmallätzchen schützen hingegen die Kleidung des Pflegebedürftigen vor Verschmutzung oder Nässe bei der Nahrungsaufnahme. Dank der weichen Zellstoffaußenlage kann das Einmallätzchen auch als Serviette für den Mund und die Hände benutzt werden.
Alle diese Pflegehilfsmittel können Sie nach Ihrem Bedarf in der DESBOX zusammenstellen. Die Kosten werden durch die Pflegekasse durch den Zuschuss von bis zu 40 € übernommen. Um Pflegehilfsmittel zum Verbrauch kostenlos zu erhalten, müssen diese bei der Ihrer Pflegekasse beantragt werden.