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Kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 €

Das nach Ihrem Bedarf individuell zusammengestellte Pflegepaket wird monatlich versandkostenfrei zu Ihnen geliefert.

100% risikolos bestellenWir liefern erst, sobald die Genehmigung da ist
Kosten- und ZeitersparnisMonatlich versandkostenfrei mit DHL zu Ihnen nach Hause geliefert
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Individuell anpassbarDie desbox® können Sie jederzeit nach Ihrem Bedarf anpassen
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Stellen Sie Ihre Pflegehilfsmittel individuell zusammen

Beantragen Sie in wenigen Schritten kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

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Nutzen Sie unsere neue desbox® App

Die Verwaltung Ihres Pflegepaketes ist nur einen Tap entfernt.

Jederzeit individuell anpassbarMit unserem Konfigurator können Sie jederzeit die Produkte nach Ihrem Bedarf anpassen
Lieferintervall, Pausierungen oder KündigungenOb monatlich, alle 2 Monate oder quartalsweise: Das Lieferintervall bestimmen Sie.
Pausierungen und Kündigungen sind ebenfalls direkt möglich.
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Ihre Vorteile bei desbox

Rundum Service

Nach Erhalt des Kostenübernahme-Antrags reichen wir diesen bei Ihrer Pflegekasse ein. Bei zeitlich befristeten Genehmigungen werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Kostenersparnis

Nutzen Sie den gesetzlichen Anspruch auf bis zu 504 € pro Jahr, sofern der Bedarf besteht. Wir senden Ihnen Ihre Pflegehilfsmittel jeden Monat kostenlos zu. Auf Wunsch auch an eine abweichende Lieferadresse.

Individualität

Bei desbox können Sie sich Ihre Pflegehilfsmittel individuell nach Ihrem Bedarf zusammenstellen und jederzeit ganz einfach sowohl am Computer als auch am Handy anpassen.

Mehrere Personen

Sie pflegen oder betreuen privat mehr als eine Person?
Bei desbox können Sie mehrere Pflegepakete zentral verwalten.

Voraussetzungen für die kostenlosen Pflegehilfsmittel

Damit Ihre Pflegekasse die Kosten für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel übernimmt, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein.

  • Sie haben einen anerkannten Pflegegrad und wohnen in einem häuslichen Umfeld

    Sie benötigen einen anerkannten Pflegegrad (1, 2, 3, 4, 5) und müssen in einem häuslichen Umfeld wohnen. Dies kann neben Ihrer eigenen Wohnung auch bei Verwandten oder in einer Wohngemeinschaft sein.

  • Sie werden mindestens von einer privaten Person gepflegt

    Wichtig ist, dass Sie mindestens von einer privaten Person gepflegt werden und einen regelmäßigen Bedarf an Pflegehilfsmitteln haben. Das können Familienmitglieder, Bekannte oder Freunde sein. Ein Pflegedienst kann zwar zusätzlich beansprucht werden, dieser darf jedoch die Pflegehilfsmittel nicht benutzen.

Die Produkte der desbox®

Erhalten Sie einen Einblick von unseren hochwertigen Produkten bekannter Marken.

Schülke & Mayr Logo
Paul Hartmann Logo
ABENA Logo
Waschbare Bettschutzeinlage mit seitlichen Flügeln
Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen
Händedesinfektionsmittel 500ml
Händedesinfektion
Flächendesinfektion 500ml
Flächendesinfektion
Schülke Flächendesinfektionstücher green line
Flächendesinfektion, Tücher
Einmalhandschuhe Nitril
Einmalhandschuhe
Fingerlinge
Fingerlinge
Einweg Bettschutzeinlage
Bettschutzeinlagen, Einweg
Schutzschürze Einweg
Schutzschürzen, Einweg
Einmallätzchen
Einmallätzchen
FFP2 Maske
FFP2 Masken
Medizinische OP-Maske
Mundschutz, Standardgröße
Medizinische OP-Maske für Kinder
Mundschutz, Kindergröße

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Wer hat Anrecht auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 €?

Personen mit Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 haben gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € pro Monat, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Ein anerkannter Pflegegrad (1-5) liegt vor.
  • Die pflegebedürftige Person lebt zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung für betreutes Wohnen.
  • Die Pflege wird mindestens teilweise durch eine private Person (z. B. Angehörige, Freunde, Bekannte) übernommen.
  • Es muss ein Bedarf an Pflegehilfsmitteln bestehen.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf die monatliche Kostenübernahme – unabhängig von der Krankenkasse oder ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.

Über unseren Konfigurator können Sie individuell nach Ihrem Bedarf die Produkte auswählen, die Sie benötigen. Im Kundenbereich oder über unsere Mobile App haben Sie außerdem jederzeit die Möglichkeit Anpassungen vorzunehmen.

Welche Produkte enthält die Pflegebox / das Pflegepaket?

Eine Pflegebox bzw. ein Pflegepaket enthält eine Auswahl an zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln, die die tägliche Pflege erleichtern und die Hygiene unterstützen. Diese Produkte sind gesetzlich in der Produktgruppe 54 festgelegt.

Folgende Pflegehilfsmittel können in einer Pflegebox bzw. in einem Pflegepaket enthalten sein:

  • Händedesinfektion
  • Flächendesinfektion und Flächendesinfektionstücher
  • Einmalhandschuhe (Vinyl, Nitril oder Latex)
  • OP-Mundschutz / FFP2-Masken
  • Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
  • Schutzschürzen zum Einmalgebrauch
  • Fingerlinge
  • Einmallätzchen

Eine detaillierte Auswahl und die Möglichkeit zur individuellen Zusammenstellung finden Sie in unserem Konfigurator.

Welche Kosten entstehen sollte die Pflegekasse die Kostenübernahme verweigern?

Bei einer Ablehnung durch die Pflegekasse entstehen Ihnen bei uns keinerlei Kosten. Wir versenden die Pflegehilfsmittel erst, wenn die Kostenzusage durch die Pflegekasse offiziell bestätigt wurde. Das bedeutet, dass Ihre Bestellung völlig risikofrei bleibt.

Falls die Pflegekasse Ihren Antrag ablehnt und Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Wichtig ist, dass dies zeitnah geschieht, da es Fristen für den Widerspruch gibt.

Besteht die Möglichkeit wiederverwendbare Bettschutzeinlagen über desbox zu beziehen?

Ja, im Bestellprozess können Sie angeben, ob Sie wiederverwendbare Bettschutzeinlagen benötigen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für bis zu 4 Stück pro Jahr, da diese Bettschutzeinlagen bis zu 300-mal waschbar sind.

Wichtig zu wissen: Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen gehören zu einer eigenen Kategorie und zählen nicht zur Produktgruppe 54 – zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Das bedeutet, dass die Kosten hierfür nicht mit dem monatlichen Pflegehilfsmittelzuschuss von 42 € verrechnet werden. Sie können daher gleichzeitig bedarfsgerecht Pflegehilfsmittel und wiederverwendbare Bettschutzeinlagen beantragen.

Habe ich trotz Pflegedienst Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Ja, auch wenn ein Pflegedienst die Betreuung übernimmt, haben Sie unter bestimmten Bedingungen weiterhin Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel.

Entscheidend ist, dass neben dem Pflegedienst mindestens eine private Person – also ein Angehöriger, Freund oder Bekannter – an der Pflege beteiligt ist. In diesem Fall können Sie zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € monatlich über die Pflegekasse beziehen.

Auch wenn der Pflegedienst eigene Pflegehilfsmittel mitbringt, bleibt Ihr persönlicher Anspruch unverändert bestehen.

Wichtig: Die Pflegehilfsmittel dürfen nicht von Ihrem Pflegedienst mitbenutzt werden!

Werden die Pflegehilfsmittel mit dem Entlastungsbetrag verrechnet?

Nein, die Pflegehilfsmittel, die Sie über Ihre Pflegekasse beziehen, werden nicht mit dem Entlastungsbetrag verrechnet. Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist für zusätzliche Dienstleistungen zur Unterstützung der häuslichen Pflege vorgesehen, wie etwa die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst oder die Teilnahme an Pflegekursen.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, die über desbox bezogen werden, sind vollständig unabhängig vom Entlastungsbetrag und werden monatlich mit bis zu 42 € übernommen, vorausgesetzt, die entsprechenden Voraussetzungen sind erfüllt. Diese Hilfsmittel werden separat berücksichtigt und nicht mit dem Entlastungsbetrag verrechnet.

Ist ein diskreter Versand der Pflegehilfsmittel möglich?

Ja, wir legen Wert auf Diskretion. Ihre Pflegehilfsmittel werden in einem neutralen, unbedruckten Karton versendet, sodass von außen nicht erkennbar ist, was sich im Paket befindet.

So können Sie Ihre Pflegehilfsmittel bequem und ohne Bedenken erhalten – ganz gleich, ob die Lieferung nach Hause, an eine Packstation oder an eine andere Wunschadresse erfolgt.