In wenigen Minuten beantragt

Kostenlose Pflegehilfsmittel monatlich bis zu 42 €

Das nach Ihrem Bedarf individuell zusammengestellte Pflegepaket wird monatlich versandkostenfrei zu Ihnen geliefert.

100% risikolos bestellenWir liefern erst, sobald die Genehmigung da ist
Kosten- und ZeitersparnisMonatlich versandkostenfrei mit DHL zu Ihnen nach Hause geliefert
Einfache AbwicklungIn wenigen Minuten beantragt, kein Rezept notwendig
Individuell anpassbarDie Pflegebox von desbox® können Sie individuell nach Ihrem Bedarf anpassen
Monatlich
bis zu 42 €
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Die Produkte der desbox®

Bei uns erhalten Sie ausschließlich hochwertige Produkte bekannter Marken.

Schülke & Mayr Logo
Paul Hartmann Logo
ABENA Logo
Monatlich
bis zu 42 €
Produktbild Waschbare Bettschutzeinlage mit seitlichen Flügeln
Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen
Produktdetails
Produktbild Schülke & Mayr virusept - Händedesinfektionsmittel 500ml
Händedesinfektion
Produktdetails
Produktbild Schülke & Mayr antifect n liquid - Flächendesinfektionsmittel 500ml
Flächendesinfektion
Produktdetails
Produktbild Schülke & Mayr Flächendesinfektionstücher green line wipes
Flächendesinfektion, Tücher
Produktdetails
Produktbild Dr. Schumacher - Professional for you Händedesinfektionstücher 60er Packung
Händedesinfektion, Tücher
Produktdetails
Produktbild Einmalhandschuhe Nitril
Einmalhandschuhe
Produktdetails
Produktbild WIROS Fingerlinge 100 Stk.
Fingerlinge
Produktdetails
Produktbild ABENA Abri-Soft Superdry - Einweg Bettschutzeinlage 60x90 cm
Bettschutzeinlagen, Einweg
Produktdetails
Produktbild Paul Hartmann - ValaComfort Schutzschürze Einweg
Schutzschürzen, Einweg
Produktdetails
Produktbild Paul Hartmann ValaFit Einmallätzchen
Einmallätzchen
Produktdetails
Produktbild Meditrade Respima FFP2 NR Masken
FFP2 Masken
Produktdetails
Produktbild Medizinische OP-Maske
Mundschutz, Standardgröße
Produktdetails
Produktbild Medizinische OP-Maske für Kinder
Mundschutz, Kindergröße
Produktdetails

Ihre Vorteile bei desbox®

Pflegehilfsmittel bestellen

Rundum Service

Nach Erhalt des Kostenübernahme-Antrags reichen wir diesen bei Ihrer Pflegekasse ein. Bei zeitlich befristeten Genehmigungen werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Kostenersparnis

Nutzen Sie den gesetzlichen Anspruch auf bis zu 504 € pro Jahr, sofern der Bedarf besteht. Wir senden Ihnen Ihre Pflegehilfsmittel jeden Monat kostenlos zu. Auf Wunsch auch an eine abweichende Lieferadresse.

Individualität

Bei desbox können Sie sich Ihre Pflegehilfsmittel individuell nach Ihrem Bedarf zusammenstellen und jederzeit ganz einfach sowohl am Computer als auch am Handy anpassen.

Mehrere Personen

Sie pflegen oder betreuen privat mehr als eine Person?
Bei desbox können Sie mehrere Pflegepakete zentral verwalten.

Downloade die desbox® App

Die Verwaltung Ihrer Pflegebox ist nur einen Tap entfernt.

Jederzeit individuell anpassbar

Mit unserem Pflegebox-Konfigurator können Sie jederzeit die Produkte nach Ihrem Bedarf anpassen.

Lieferintervall, Pausierungen oder Kündigungen

Ob monatlich, alle 2 Monate oder quartalsweise: Das Lieferintervall bestimmen Sie.
Pausierungen und Kündigungen sind ebenfalls direkt möglich.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Besser informiert sein dank Push-Nachrichten.

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Ein Screenshot aus der desbox iOS App vom Konfigurator
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Individuelle Konfiguration

Mit wenigen Taps können Sie jederzeit die Pflegebox an Ihre Bedürfnisse anpassen.

Lieferintervall

Sie benötigen die Pflegehilfsmittel nicht jeden Monat? Passen Sie das Intervall einfach an.

Zusatzartikel

Sie können bei Bedarf zusätzliche Produkte wie Cremes, Lotionen oder Waschhandschuhe kostenpflichtig erwerben.

Die gesetzlichen Voraussetzungen

Damit die Pflegekasse die Kosten für Pflegehilfsmittel übernimmt, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

  • Sie haben einen Pflegegrad und wohnen zu Hause

    Sie brauchen einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5). Außerdem müssen Sie zu Hause wohnen. Das kann Ihre eigene Wohnung sein, die Wohnung von Verwandten oder eine Wohngemeinschaft.

  • Eine private Person hilft Ihnen bei der Pflege

    Mindestens eine private Person muss Sie pflegen. Das kann ein Familienmitglied, ein Freund oder eine Bekannte sein. Wenn ein Pflegedienst zusätzlich hilft, ist das in Ordnung. Aber: Der Pflegedienst darf die Pflegehilfsmittel nicht benutzen.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 haben gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € pro Monat, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Ein anerkannter Pflegegrad (1-5) liegt vor.
  • Die pflegebedürftige Person lebt zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung für betreutes Wohnen.
  • Die Pflege wird mindestens teilweise durch eine private Person (z. B. Angehörige, Freunde) übernommen.
  • Es besteht ein Bedarf an Pflegehilfsmitteln.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf die monatliche Kostenübernahme – unabhängig von der Krankenkasse oder Versicherungsart.

Über unseren Konfigurator können Sie Ihre benötigten Produkte individuell auswählen. Im Kundenbereich oder in der Mobile App nehmen Sie jederzeit Anpassungen vor.

Eine Pflegebox bzw. ein Pflegepaket enthält eine gesetzlich definierte Auswahl an zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln (Produktgruppe 54), die die tägliche Pflege erleichtern und Hygiene sicherstellen.

Folgende Pflegehilfsmittel sind häufig enthalten:

  • Händedesinfektion und -tücher
  • Flächendesinfektion und -tücher
  • Einmalhandschuhe (Vinyl, Nitril, Latex)
  • OP-Mundschutz und FFP2-Masken
  • Einmal-Bettschutzeinlagen
  • Einmalschutzschürzen
  • Fingerlinge
  • Einmallätzchen

Die detaillierte Auswahl und individuelle Zusammenstellung finden Sie in unserem Konfigurator.

Bei Ablehnung durch die Pflegekasse entstehen Ihnen bei uns keine Kosten. Wir versenden die Pflegehilfsmittel erst nach offizieller Kostenzusage der Pflegekasse. Ihre Bestellung bleibt somit risikofrei.

Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, haben Sie das Recht auf Widerspruch. Beachten Sie die Fristen und handeln Sie zeitnah.

Ja, im Bestellprozess können Sie wiederverwendbare Bettschutzeinlagen angeben. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für bis zu 4 Stück pro Jahr, da sie bis zu 300-mal waschbar sind.

Diese Bettschutzeinlagen gehören zu einer eigenen Kategorie und zählen nicht zur Produktgruppe 54. Sie werden nicht mit dem monatlichen Pflegehilfsmittelzuschuss von 42 € verrechnet. Somit können Sie Pflegehilfsmittel und Bettschutzeinlagen gleichzeitig beantragen.

Ja, auch bei Betreuung durch einen Pflegedienst haben Sie unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel.

Voraussetzung ist, dass mindestens eine private Person (Angehöriger, Freund) zusätzlich an der Pflege beteiligt ist. So können Sie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € monatlich beziehen.

Auch wenn der Pflegedienst eigene Pflegehilfsmittel nutzt, bleibt Ihr Anspruch unverändert.

Wichtig: Die Pflegehilfsmittel dürfen nicht vom Pflegedienst mitbenutzt werden!

Nein, die Pflegehilfsmittel, die Sie über die Pflegekasse beziehen, werden nicht mit dem Entlastungsbetrag verrechnet. Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) dient zur Unterstützung zusätzlicher Pflegeleistungen wie ambulanten Pflegediensten oder Pflegekursen.

Die Pflegehilfsmittel aus der Produktgruppe 54 sind vollständig unabhängig und werden monatlich mit bis zu 42 € übernommen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Ja, wir versenden Ihre Pflegehilfsmittel in einem neutralen, unbedruckten Karton, sodass der Inhalt von außen nicht erkennbar ist.

So erhalten Sie Ihre Pflegeprodukte bequem und diskret – egal, ob die Lieferung nach Hause, an eine Packstation oder an eine andere Wunschadresse erfolgt.